Der Beschnitt an Bäumen dient nicht nur dem Erhalt des baumtypischen Wuchses und der Entfernung von Totholz sowie bruchgefährdeten Ästen, sondern werden durch ein ‚Freischneiden’ auch umstehende Gebäude oder sonstige Bauwerke vor Sturmschäden bewahrt. In öffentlichen Räumen (Straßen, Wege, Plätze, Parks, etc.) sind die Einhaltung des Lichtraumprofils sowie der Schutz von Passanten und öffentlicher Anlagen unerlässlich.
Leistungen im überblick: